20
Jan
2017
Im vergangenen August erklärte das Landgericht München, dass der Betreiber von uploaded.net Schadensersatzpflichtig gegenüber den Klägern ist, eine Gruppe aus der Medienbranche - darunter Gema, Sony Entertainment und Constantin Film. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht nun widerrufen. Der Betreiber sei keineswegs Täter und damit schadensersatzpflichtig.
Nachdem das Landgericht München entschieden hatte, dass Filehoster sehr wohl für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können, die Dritte über den Dienst verursachen, hat das Oberlandesgericht diese Entscheidung nun wieder kassiert. Der 29. Senat hat entschieden, dass der beklagte Dienst uploaded.net des Schweizer Anbieters Cyando AG nicht schadenersatzpflichtig gegenüber den Klägern ist, da er selbst die Urheberrechte nicht verletzt. Kläger sind eine Gruppe aus Medienunternehmen - darunter Sony Entertainment, Constantin Film und die GEMA.
Damit ist die bisherige Rechtsordnung erst einmal wieder hergestellt. Filehoster müssen reagieren, wenn sie auf Urheberrechtsverletzungen hingewiesen werden, haften aber nicht pauschal für alle entstehenden Schäden. Genau das sollte nämlich erreicht werden. Neben Unterlassung und Schadensersatz fordert die Klage explizit auch die Feststellung als Täter. Rechtsanwältin Kerstin Bäcker, die die Kläger vertritt, sieht den Dienst in seiner Gänze als auf Rechtsverletzungen aufbauendes Geschäftsmodell.
Das Oberlandesgericht sieht dennoch nur die Forderung auf Unterlassung begründet, womit sich die Kläger aber wohl nicht zufriedengeben werden. Zumal Cyando-Rechtsanwalt Hermann Waldhauser auch die Unterlassung für nicht umsetzbar hält. "Wir stoßen an tatsächliche Grenzen, weil es technisch unmöglich ist, auf Tausenden Linksammlungen urheberrechtlich geschützte Werke zu finden, bevor es ein Kläger macht", erklärt er. Man geht daher aktuell davon aus, dass sich die Parteien in Karlsruhe wiedersehen, da die Fronten verhärtet sind. Zumal aus dem Feld der Kläger deutlich wird, dass man gerne die Schadensersatzsumme haben möchte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und den Parteien stehen weitere Rechtsmittel zur Verfügung. Möglicherweise kommt in den kommenden Wochen auch noch eine Einigung ohne Bundesgerichtshof.